Für Auftraggeber
Wärmenetzpaket 2026: Welche Fachkräfte Betreiber für die Dekarbonisierung brauchen
Wärmenetzbetreiber müssen bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan erstellen und vorlegen. Dafür brauchen sie Fachkräfte aus Energietechnik, Netzplanung und Projektmanagement.
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- Autor
- Redaktion
- Kategorie
- Arbeitsmarkt
- Lesezeit
- 4 Minuten
- Stand
- 05.11.2026
Wärmenetzbetreiber, deren Netze noch nicht vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden, sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen. [1] Die Umsetzung dieser Pflicht erfordert Fachkräfte, die technische Bestandsanalysen, Potenzialstudien und Netzplanungen durchführen können — ein Bedarf, der in vielen Organisationen intern nicht vollständig gedeckt ist.
Was schreibt das Gesetz konkret vor?
§ 32 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) verpflichtet jeden Betreiber eines nicht vollständig dekarbonisierten Wärmenetzes zur Erstellung des Fahrplans. [1] Der Plan muss auf der Internetseite des Betreibers veröffentlicht und spätestens alle fünf Jahre geprüft sowie bei Bedarf aktualisiert werden. [1]
Ausnahmen gelten für Kleinstnetze mit einer Länge von nicht mehr als 1 Kilometer. [1] Betreiber von Netzen mit einer Länge von nicht mehr als 10 Kilometern, die bereits zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden, dürfen auf bestimmte Darstellungen verzichten. [1] Wer bis zum 31. Dezember 2025 einen BEW-Förderantrag (Modul 1) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt hat oder bis zum 31. Dezember 2026 einen Förderbescheid nach Modul 2 erhält, ist ebenfalls von der Pflicht ausgenommen. [2]
Was muss der Fahrplan inhaltlich leisten?
Der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan zeigt nachvollziehbar, wie das Netz die gesetzlichen Ziele erreicht. [2] Kernelemente sind:
- Ist-Zustand des Netzes
- Potenzialanalyse
- Entwicklungspfade bis zur Treibhausgasneutralität
- Geplanter Netzausbau
- Erforderliche Maßnahmen im Netz [2]
Zusätzlich muss der Plan einen vorhandenen oder in Erstellung befindlichen kommunalen Wärmeplan berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Einteilung von Wärmeversorgungsgebieten. [1]
Das WPG gibt außerdem Mengenziele vor: Ab dem 1. Januar 2030 muss jedes Wärmenetz zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden, ab dem 1. Januar 2040 zu mindestens 80 Prozent und ab dem 1. Januar 2045 vollständig. [2]
Welche Fachkräfte werden für den Pflichtfahrplan benötigt?
Die Erstellung des Fahrplans ist keine reine Verwaltungsaufgabe. Sie setzt technisches Fachwissen in mehreren Disziplinen voraus:
Netz- und Systemingenieure analysieren den Ist-Zustand des Wärmenetzes, bewerten Leitungskapazitäten und identifizieren Engpässe. Sie sind die Grundlage für jede belastbare Potenzialanalyse.
Energieplanungsspezialisten entwickeln die Transformationspfade und bewerten, welche Wärmequellen — etwa Geothermie, Großwärmepumpen oder Abwärme — in welchem Umfang integriert werden können. [5]
Projektingenieure und Projektmanager koordinieren die Erstellung des Fahrplans über Abteilungsgrenzen hinweg, steuern externe Gutachter und stellen sicher, dass Fristen eingehalten werden.
Technische Dokumentationsspezialisten bereiten die Unterlagen für die Behördenvorlage und die Pflichtveröffentlichung auf der Betreiberwebsite auf. [1]
Für Netze, die fossile Energieträger auch nur für Spitzenlasten einsetzen, besteht die volle Dokumentationspflicht. [2] Das betrifft eine größere Zahl von Betreibern, als auf den ersten Blick erkennbar ist.
Welche Qualifikationsprofile sind besonders gefragt?
| Profil | Aufgabe im Fahrplanprozess | Relevanz |
|---|---|---|
| Netzingenieur Wärme | Bestandsaufnahme, hydraulische Analyse | Hoch |
| Energiesystemingenieur | Potenzialanalyse, Szenarioentwicklung | Hoch |
| Projektmanager Energie | Koordination, Friststeuerung, Behördenkommunikation | Hoch |
| Technischer Planer Netzausbau | Ausbauplanung, Trassenplanung | Mittel bis hoch |
| Dokumentationsspezialist | Berichterstellung, Veröffentlichung | Mittel |
Was bedeutet das für die Personalplanung der Auftraggeber?
Nach Angaben der Bundesregierung haben rund zwei Drittel der etwa 10.700 Städte und Gemeinden in Deutschland bis August 2026 mit der Wärmeplanung begonnen oder sie bereits abgeschlossen. [5] Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften trifft damit auf einen Markt, in dem viele Betreiber gleichzeitig planen und umsetzen.
Auftraggeber, die den Fahrplan intern erstellen wollen, sollten frühzeitig prüfen, welche Qualifikationen im eigenen Haus vorhanden sind und wo externe Unterstützung erforderlich ist. Wer externe Fachkräfte einbindet, schließt in der Regel einen Dienstleistungsvertrag, der eine Tätigkeit schuldet — keine Ergebnisgarantie.
Für Betreiber, die bereits einen BEW-Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie vorliegen haben, entfällt die Pflicht unter bestimmten Bedingungen. [2] Auch in diesen Fällen bleibt jedoch die Pflicht zur Veröffentlichung bestehen. [1]
Welche weiteren Anforderungen bringt das Wärmenetzpaket?
Das Kabinett hat im August 2026 Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz beschlossen, das die bisherigen Regelungen der AVBFernwärmeV und der FFVAV zusammenführen und novellieren soll. [5] Geplant sind unter anderem eine bundesweite ex-post-Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde sowie eine neue Preistransparenzplattform, auf der alle Wärmeversorger ihre Preise und Tarifstrukturen veröffentlichen sollen. [5]
Für neue Wärmenetze gilt bereits seit dem 1. März 2025, dass diese zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme gespeist werden müssen. [2] In neuen Wärmenetzen mit einer Länge von mehr als 50 Kilometern ist der Biomasseanteil an der jährlich erzeugten Wärmemenge ab dem 1. Januar 2024 auf maximal 25 Prozent begrenzt. [2]
Diese Anforderungen erhöhen den Planungs- und Umsetzungsaufwand dauerhaft — und damit auch den Bedarf an Fachkräften, die sowohl regulatorische Vorgaben kennen als auch technische Lösungen entwickeln können.
Informationen zu den Leistungen von Steinhauer im Bereich Engineering und Projektmanagement für Energieanlagen finden sich unter /leistungen/engineering-projektierung und /leistungen/projektmanagement. Dieser Beitrag beschreibt den gesetzlichen Rahmen und ersetzt nicht die Prüfung des einzelnen Falls.
Quellen
- § 32 WPG - Einzelnorm (öffnet in neuem Fenster)
- Pflichtfahrplan zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen – DGRV (öffnet in neuem Fenster)
- Die Uhr tickt! WPG-Pflichten für Wärmenetzbetreiber bis 2026 – Warum ein Transformationsplan jetzt der richtige Schritt ist (öffnet in neuem Fenster)
- Wärmenetzpaket 2026: Diese Änderungen kommen auf Wärmeversorger zu (öffnet in neuem Fenster)
- Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen - stadt+werk online | stadt+werk - Kommunale Klimaschutz- und Energiepolitik (öffnet in neuem Fenster), 28.08.2026
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