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GVP-Tarifvertrag 2026: Was Auftraggeber bei der Arbeitnehmerüberlassung jetzt prüfen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitliches DGB/GVP-Tarifwerk für die gesamte deutsche Zeitarbeitsbranche. Auftraggeber, die Zeitarbeitskräfte einsetzen, müssen Vertragsunterlagen und Tarifhinweise umgehend prüfen und anpassen.

Arbeitnehmerüberlassung: Die Fachkraft hat ihren Arbeitsvertrag mit Steinhauer. Steinhauer schließt mit dem Auftraggeber einen Überlassungsvertrag. Im Einsatz gibt der Auftraggeber die fachlichen Weisungen.Ihr ProjektAuftraggeberFachkraftSteinhauerÜberlassungsvertragArbeitsvertragWeisungim Einsatz
Vertragsschema: Arbeitnehmerüberlassung.
Autor
Redaktion
Kategorie
Vertragsformen
Lesezeit
4 Minuten
Stand
15.10.2026

Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt das DGB/GVP-Tarifwerk die bisherigen Tarifverträge der Vorgängerverbände BAP und iGZ und setzt der parallelen Geltung ein Ende. [3] Auftraggeber, die Zeitarbeitskräfte einsetzen, sind davon unmittelbar betroffen: Der Tarifhinweis im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) muss geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, und die neuen Entgeltstufen wirken sich auf die Kalkulation aus. [4]

Wie kam es zum neuen Tarifwerk?

Bereits 2023 hatten sich der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zusammengeschlossen. [3] Trotz des Zusammenschlusses galten zunächst die Tarifverträge, welche BAP und iGZ vor dem Zusammenschluss mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geschlossen hatten, weiterhin nebeneinander. [3] Am 16. Juni 2025 einigte sich der GVP mit den Mitgliedsgewerkschaften der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit auf ein neues Tarifwerk, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. [4]

Das neue Tarifwerk setzt sich aus drei Tarifverträgen zusammen: dem Manteltarifvertrag, dem Entgeltrahmentarifvertrag und dem Entgelttarifvertrag. [3] Außerdem enthält es Verfahrensvereinbarungen sowie Übergangsregelungen zum Mantel- und Entgelttarifvertrag. [3]

Wen betrifft das neue Tarifwerk?

Das neue Tarifwerk findet zunächst Anwendung, wenn der Arbeitgeber Mitglied des GVP ist und der Arbeitnehmer einer DGB-Gewerkschaft angehört. [3] Die Relevanz beschränkt sich jedoch keineswegs nur auf Fälle der beiderseitigen Tarifgebundenheit. [3] Da Bezugnahmeklauseln vor allem im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung weit verbreitet sind, dürfte das neue Tarifwerk zahlreiche Arbeitsverhältnisse betreffen und ein Tätigwerden vieler Arbeitgeber erfordern. [3]

Auftraggeber sollten daher prüfen, ob die mit ihrem Personaldienstleister geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge noch den richtigen Tarifhinweis enthalten. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet stets aktualisierte Vertragsmuster und beanstandet Fehler in diesem Bereich sofort. [4]

Was ändert sich inhaltlich?

Das neue Tarifwerk übernimmt zum Teil Regelungen der bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge, enthält aber auch eine Reihe neuer Regelungen. [3] Da es sich in einigen relevanten Punkten stärker an den vormaligen BAP-Tarifverträgen orientiert, müssen Unternehmen, die bislang den iGZ-Tarifvertrag angewendet haben, nun verstärkt tätig werden. [3]

Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen zählen:

  • Arbeitsvertrag in Textform: Seit dem 1. August 2025 können unbefristete Arbeitsverträge auch in Textform (also per E-Mail) abgeschlossen werden; für befristete Arbeitsverträge gilt die strenge Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG weiterhin. [4]
  • Rentenaltersgrenze: Ein Ende des Arbeitsverhältnisses bei Anspruch auf Regelaltersrente gilt nun auch für bisherige BAP-Verträge. [4]
  • Kündigungsfristen: Die Kündigungsfristen aus dem MTV BAP gelten nun im MTV GVP. [4]
  • Eingruppierung: Der Entgeltrahmentarifvertrag definiert die verschiedenen Entgeltgruppen; maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht die formale Qualifikation. [3]

Wie entwickeln sich die Entgelte?

Die Entgelttabellen des DGB/GVP-Tarifvertrags sehen gestaffelte Stundensätze in neun Entgeltgruppen vor, ergänzt um Erfahrungszuschläge nach mehr als 9 bzw. mehr als 12 Monaten Einsatzdauer. [2] Ab dem 1. September 2026 steigt der Stundensatz in Entgeltgruppe 1 auf 15,33 Euro, mit einem Erfahrungszuschlag von 1,5 % nach mehr als 9 Monaten auf 15,56 Euro und von 3,0 % nach mehr als 12 Monaten auf 15,79 Euro. [2] Ab dem 1. April 2027 erhöht sich der Stundensatz in Entgeltgruppe 1 auf 15,87 Euro. [2]

Die folgende Tabelle zeigt die Stundensätze ausgewählter Entgeltgruppen im Vergleich der beiden Stufen:

Entgeltgruppeab 01.09.2026 (€/Std.)ab 01.04.2027 (€/Std.)
115,3315,87
317,1117,71
520,2720,98
726,2027,12
929,4230,45

Für Einsätze in der Metall- und Elektroindustrie ist zusätzlich der Tarifvertrag TV BZ ME zwischen GVP und IG Metall relevant: Dort wird der Zuschlag auf der fünften Stufe reduziert, während die Deckelungsgrenze angehoben wird. [5] Die neuen Regelungen des TV BZ ME gelten ausschließlich für Einsätze ab dem 1. April 2027; für bereits laufende Überlassungen ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Änderungen. [5]

Welche Vertragsunterlagen müssen Auftraggeber prüfen?

Im Vertragswesen besteht in mehreren Punkten Prüfungs- und Änderungsbedarf. [4] Konkret sollten Auftraggeber folgende Punkte mit ihrem Personaldienstleister klären:

  • Tarifhinweis im AÜV: Verweist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag noch auf die alten BAP- oder iGZ-Tarifwerke, ist eine Anpassung erforderlich. [4]
  • Rahmenvereinbarungen: Das Modell aus Rahmenvereinbarung und Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen eignet sich insbesondere für längerfristige Kundenbeziehungen, bei denen zunächst die grundlegenden Vertragsbedingungen ohne konkrete Überlassungs- oder Abnahmeverpflichtung festgelegt werden. [1]
  • Bezugnahmeklauseln: Arbeitgeber, deren Arbeitsverträge statische oder dynamische Bezugnahmeklauseln auf die alten Verträge enthalten, sollten ihre Verträge schnellstmöglich überprüfen und gegebenenfalls anpassen. [3]
  • Bestehende Arbeitsverhältnisse: Selbst wenn eine Bezugnahmeklausel das neue GVP-Tarifwerk automatisch einbezieht, sollten bestehende Verträge auf Widersprüche zwischen bisherigen Formulierungen und den Neuregelungen geprüft werden. [4]

Nach Inkrafttreten des neuen GVP-Tarifwerks zum 1. Januar 2026 hat der GVP die Muster-Arbeitnehmerüberlassungsverträge überarbeitet; alle angebotenen Vertragsmuster verweisen nun auf das neue GVP-Tarifwerk und können unabhängig von der früheren Tarifbindung verwendet werden. [1]

Auf der Seite Arbeitnehmerüberlassung beschreibt Steinhauer, wie Fachkräfte im Energieanlagenbau über diesen Weg eingesetzt werden können. Dieser Beitrag beschreibt den gesetzlichen und tariflichen Rahmen und ersetzt nicht die Prüfung des einzelnen Falls.

Quellen

  1. GVP stellt aktualisierte Muster-Arbeitnehmerüberlassungsverträge zur Verfügung (öffnet in neuem Fenster)
  2. Aktuelle Entgelttabellen für die Zeitarbeit (öffnet in neuem Fenster)
  3. efarbeitsrecht.net: Neues Tarifwerk von GVP und DGB – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (öffnet in neuem Fenster)
  4. Neuer GVP-Tarifvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung: Einigung der Tarifparteien (öffnet in neuem Fenster)
  5. Infobrief Zeitarbeit März 2026: Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung - Pro Personaldienstleistung (öffnet in neuem Fenster)

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Was vor einer Anfrage oft gefragt wird

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Ja. Die Steinhauer GmbH besitzt eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Agentur für Arbeit Düsseldorf vom 20. Februar 2026.
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