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StromVKG 2026: Was das neue Kapazitätsmarktgesetz für Betreiber und Anlagenbauer bedeutet
Das Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG) vom 21. Juli 2026 führt einen Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 ein und verpflichtet neue Gaskraftwerke mit Langzeitverträgen zur Wasserstoff-Readiness. Betreiber und Anlagenbauer müssen Ausschreibungsfristen
- Autor
- Redaktion
- Kategorie
- Anlagen & Branchen
- Lesezeit
- 5 Minuten
- Stand
- 19.10.2026
Das Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG) wurde am 21. Juli 2026 ausgefertigt und führt einen Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 ein, um ausreichend gesicherte elektrische Leistung zur Deckung der Stromnachfrage bereitzustellen. [1] Neue Gaskraftwerke, die auf einen Langzeitvertrag bieten, müssen H2-ready sein, und alle bezuschlagten Kapazitäten mit Verträgen von bis zu 15 Jahren müssen spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden. [4]
Was regelt das StromVKG grundsätzlich?
Ziel des Gesetzes ist es, im Interesse einer sicheren und zuverlässigen Versorgung mit Elektrizität einen Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 einzuführen, um ausreichend gesicherte elektrische Leistung zur Deckung der Stromnachfrage im Erbringungszeitraum bereitzustellen. [1] Der Kapazitätsmechanismus ist im StromVKG verankert und zielt auf ausreichende Kapazitäten zur Erzeugung, Speicherung sowie zum flexiblen Verbrauch von Strom ab. [4] Für die Maßnahme darf die Bundesregierung voraussichtlich zwischen 15,6 und 35,2 Milliarden Euro bereitstellen. [4]
Umgesetzt wird der Kapazitätsmarkt durch stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von steuerbaren Kapazitäten. [4] Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können sowie zur Sicherung der Stromversorgung beitragen. [4]
Welche Ausschreibungsrunden sind geplant und wann?
Zunächst sollen Langzeitkapazitäten über rund 9 GW ausgeschrieben werden, was je nach Technologie rund 10 GW Kraftwerkskapazität entspricht. [4] Die erste Ausschreibungsrunde führt die Bundesnetzagentur am 8. September durch, die zweite soll am 29. Dezember folgen. [4] Weitere 2 GW würden im Mai 2027 ausgeschrieben, wobei bei diesen Ausschreibungen kein Langzeitkriterium angewendet wird. [4] In den Jahren 2027 und 2029 sollen weitere Runden folgen, die neben Kapazitäten wie Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager sowie Bestandsanlagen einschließen. [4]
| Ausschreibungsrunde | Termin | Volumen | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| 1. Langzeitkapazitäten | 8. September 2026 | 4.500 MW reduzierte Leistung | Langzeitkriterium, H2-ready-Pflicht |
| 2. Langzeitkapazitäten | 29. Dezember 2026 | ähnliche Größenordnung | Langzeitkriterium, H2-ready-Pflicht |
| Erzeugungskapazitäten | Mai 2027 | 2 GW | kein Langzeitkriterium |
| Weitere Runden | 2027 und 2029 | nach Versorgungssicherheitsmonitoring | inkl. Bestandsanlagen und flexible Nachfrager |
Für den zweiten Gebotstermin nennt die Bundesnetzagentur in der Bekanntmachung vom 21. Juli 2026 noch kein konkretes Datum; die Bekanntmachung soll nach dem Zeitplan der Bundesnetzagentur zum 10. November 2026 erfolgen. [3]
Welche Fristen und Anforderungen gelten für die erste Ausschreibungsrunde?
Gebote für das erste Ausschreibungsverfahren nach dem StromVKG müssen bis zum 8. September 2026, 24:00 Uhr, elektronisch über die Plattform der Bundesnetzagentur eingereicht werden. [3] Die Authentifizierung der Bieter für die Teilnahme an der Ausschreibung ist bis zum 1. September 2026 möglich. [3] Der Höchstwert liegt bei 244.000 Euro je Megawatt reduzierte Leistung pro Jahr. [3] Die Zuschläge sollen laut Bundesnetzagentur bis zum 3. November 2026 bekanntgegeben werden. [3]
Für die regionale Steuerung ist ein Süd-Bonus vorgesehen: Erst wenn sich Kraftwerksprojekte im netztechnischen Norden im Umfang eines Drittels des Ausschreibungsvolumens durchgesetzt haben, erhalten Gebote im Süden bei der Reihung einen Abschlag von 16.000 Euro pro Megawatt reduzierte Leistung pro Jahr. [3] Bieter müssen zudem für jedes Gebot ein Konzept zur Umstellung des Kraftwerks auf Wasserstoffbetrieb vorlegen. [3]
Was bedeutet die H2-ready-Pflicht für Planung und Bau?
Neue Gaskraftwerke, die auf einen Langzeitvertrag bieten, müssen H2-ready sein. [4] Verträge können für bis zu 15 Jahre geschlossen werden, und alle Kapazitäten mit solchen Verträgen müssen spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden. [4] Die bezuschlagten Anlagen verpflichten sich für 15 Jahre zur Bereitstellung der ausgeschriebenen Leistung. [3]
Für Anlagenbauer und Betreiber bedeutet das: Die Auslegung von Brennkammern, Gasturbinen und Brennstoffversorgungssystemen muss bereits in der Planungsphase auf einen späteren Wasserstoffbetrieb ausgerichtet sein. Ergänzend plant Deutschland Dekarbonisierungsausschreibungen, um die Umstellung bestehender Gaskraftwerke auf Wasserstoff zu fördern. [4] Bis Ende 2027 sollen Ausschreibungen für die Umstellung von 2 GW Kapazität von Gas auf Wasserstoff bis 2040 durchgeführt werden, weitere 2 GW sollen zwischen 2032 und 2035 ausgeschrieben werden, mit einer Umstellung bis 2043. [4]
Welche rechtlichen Vorbehalte bestehen noch?
Das StromVKG ist von Bundestag am 9. Juli und vom Bundesrat am 10. Juli 2026 verabschiedet worden. [3] Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung, nicht für die Gebotsabgabe selbst. [3] Die Europäische Kommission hat Anfang September grünes Licht für den deutschen Kapazitätsmechanismus gegeben. [4]
Das Gesetz enthält in § 87 einen beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt. [1] Betreiber und Anlagenbauer sollten diesen Vorbehalt bei der Investitionsplanung berücksichtigen, da Zuschläge erst nach Vorliegen der EU-Genehmigung wirksam werden.
Was müssen Betreiber und Anlagenbauer jetzt konkret tun?
Die wesentlichen Handlungsfelder lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Präqualifizierung: Das StromVKG sieht eine vollständige und eine vorläufige Präqualifizierung vor (§§ 25–34); Anträge erfordern umfangreiche Angaben zur Anlage und zum Bieter. [1]
- Sicherheiten: Für Gebote sind Gebotssicherheit, Realisierungssicherheit sowie Sicherheiten für Ausgleichszahlungen und Pönalen zu hinterlegen (§§ 42–44). [1]
- Verfügbarkeitsverpflichtung: Bezuschlagte Anlagen unterliegen einer Verfügbarkeitsverpflichtung mit Abrechnungsperioden und Hochpreisviertelstunden (§§ 65–66). [1]
- Funktionsnachweis: Ein Funktionsnachweis ist zu erbringen; ein unvollständiger Nachweis zieht eine Pönale nach sich (§§ 69, 80). [1]
- H2-Konzept: Für jedes Gebot ist ein Konzept zur Umstellung des Kraftwerks auf Wasserstoffbetrieb vorzulegen. [3]
- Mindestinvestitionsschwellen: Für lange Verpflichtungszeiträume gelten Mindestinvestitionsschwellen nach § 14. [1]
Die Bundesnetzagentur hat sich nach eigenen Angaben bereits vor Verabschiedung des Gesetzes gründlich vorbereitet und wird die Ausschreibungen zügig umsetzen. [3]
Wie geht es nach 2031 weiter?
Die Bundesnetzagentur berechnet die jeweiligen Ausschreibungsmengen auf Basis des jeweils aktuellen europäischen oder nationalen Versorgungssicherheitsmonitorings so, dass der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 gedeckt ist. [4] Zukünftige Bedarfe an Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung ab 2032 würden dann über einen umfassenden Kapazitätsmarkt abgedeckt, dessen Regelungen 2027 vorgelegt werden sollen. [4]
Für Betreiber und Anlagenbauer im Kraftwerksbereich empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Ausschreibungsbedingungen und den technischen Anforderungen an H2-Readiness. Steinhauer unterstützt Auftraggeber im Bereich Kraftwerke und GuD mit Engineering- und Projektmanagementleistungen — weitere Informationen finden sich unter /branchen/kraftwerke-gud und /leistungen/engineering-projektierung. Dieser Beitrag beschreibt den gesetzlichen Rahmen des StromVKG und ersetzt nicht die Prüfung des einzelnen Falls.
Quellen
- StromVKG - Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (öffnet in neuem Fenster), 21.07.2026
- Deutscher Bundestag: Gesetz zum Neubau für Gaskraftwerke vorgelegt (öffnet in neuem Fenster)
- Kapazitätsmarkt startet: Erste BNetzA-Ausschreibung setzt auf Gaskraftwerke (öffnet in neuem Fenster)
- H2-news.de: Deutscher Kapazitätsmechanismus: Neue Gaskraftwerke müssen H2-ready sein - H2-news.de (öffnet in neuem Fenster)
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