Zum Inhalt springen
Steinhauer Engineering Services — Startseite

Für Auftraggeber

Biomasseverordnung 2026: Was die Novelle für Betreiber von Biomasse-Heizkraftwerken bedeutet

Die Novelle der Biomasseverordnung 2026 entzieht bestimmten Holzsortimenten die EEG-Förderfähigkeit und senkt die Nachweisschwelle für Nachhaltigkeitszertifikate auf 7,5 MW. Betreiber von Biomasse-Heizkraftwerken müssen Brennstoffbasis und Zertifizierungsstatus prüfen.

Schema: Biomasse & Holzverbrennung
Schema ohne Maßstab: Biomasse & Holzverbrennung.
Autor
Redaktion
Kategorie
Anlagen & Branchen
Lesezeit
5 Minuten
Stand
02.11.2026

Die Novelle der Biomasseverordnung 2026 trifft Betreiber von Biomasse-Heizkraftwerken auf zwei Ebenen: Bestimmte Holzsortimente verlieren die EEG-Förderfähigkeit für die Stromerzeugung, und die Pflicht zum Nachhaltigkeitsnachweis gilt künftig bereits ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 7,5 MW. Wer die eigene Anlage nicht rechtzeitig auf diese Anforderungen ausrichtet, riskiert den Verlust der EEG-Vergütung.

Was hat das Kabinett beschlossen?

Das Bundeskabinett hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung am 1. Juli 2026 beschlossen. [1] Sie liegt dem Bundestag als Drucksache 21/6810 vor, der am 5. November 2026 auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie entscheiden soll. [1] Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. [1]

Inzwischen hat das Bundeskabinett auch die novellierte Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) beschlossen, die die Nachhaltigkeitsvorgaben der EU-Richtlinie RED III in nationales Recht umsetzt. [2]

Welche Holzsortimente verlieren die EEG-Förderung?

Die Novelle schließt zwei Gruppen von der EEG-Förderfähigkeit für die Stromerzeugung aus:

  • Säge-, Furnier- und Industrierundholz aus dem Wald
  • Im Wald geerntete Stümpfe und Wurzeln

Industrierestholz wie Sägewerk-Reste sowie Pellets daraus bleiben förderfähig. [1] Biogas aus Gülle oder Maissilage ist von diesen Änderungen ebenfalls nicht betroffen. [1]

Der Ausschluss gilt für Neuanlagen und für den Wechsel in die Anschlussförderung. [1] Betreiber, die bislang Rundholz oder Waldreststoffe der genannten Art einsetzen, müssen ihre Brennstoffbasis anpassen, wenn sie weiterhin EEG-Vergütung beziehen wollen.

Dazu kommt eine Regel für reine Stromanlagen: Anlagen, die ausschließlich Strom erzeugen und forstwirtschaftliche Biomasse einsetzen, erhalten künftig keine EEG-Förderung mehr. Ausgenommen sind Regionen in einem Plan für einen gerechten Übergang und Anlagen mit Biomasse-CO₂-Abscheidung und -Speicherung. [1]

Was ändert sich beim Nachhaltigkeitsnachweis?

Bislang mussten Betreiber ab einer Schwelle von 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung einen Nachhaltigkeitsnachweis für die EEG-Vergütung erbringen. [2] Künftig gilt diese Pflicht bereits für Holzenergie-Stromerzeugungsanlagen ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 7,5 MW. [2]

Die RED III würde es erlauben, für Anlagen zwischen 7,5 und 20 MW erleichterte Nachweissysteme einzuführen — Deutschland macht davon jedoch keinen Gebrauch. [2] Der Fachverband Holzenergie (FVH) bezeichnet dies als vertane Chance zum Bürokratieabbau. [2]

Als Zertifizierungssystem kommt in Deutschland laut FVH vor allem SURE infrage. [2] Betroffene Anlagen sollten sich zeitnah mit einer Zertifizierungsstelle in Verbindung setzen. [2]

Neu betroffene Betreiber können die EEG-Vergütung vorübergehend weiter erhalten, wenn eine Zertifizierung ausschließlich mangels verfügbarer Zertifizierungsstellen nicht möglich ist; die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) will dafür eine Nachweisvorlage veröffentlichen. [2] Der FVH rät dennoch, das Verfahren wegen des Zeitbedarfs für die Zertifizierung von Anlage und Lieferkette unverzüglich einzuleiten. [2]

Was gilt für den Treibhausgasnachweis?

Eine weitere zentrale Änderung der BioSt-NachV betrifft den Nachweis der Treibhausgasminderung. Je nach Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße müssen Holzenergie-Stromerzeugungsanlagen eine Minderung von mindestens 70 oder 80 Prozent nachweisen; der Nachweis ist grundsätzlich Voraussetzung für die EEG-Vergütung. [2]

Für bestehende Anlagen gilt ein Bestandsschutz: Anlagen, die bereits vor dem 20. November 2023 eine EEG-Förderung erhalten haben, unterliegen weiterhin den Treibhausgasanforderungen der RED II. In den meisten Fällen müssen sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Treibhausgasberechnungen vorlegen. [2]

Welche Rolle spielt die EU-Richtlinie RED III?

Die Novellen setzen die EU-Richtlinie 2023/2413 (RED III) um. [1] Deren Kaskadenprinzip schreibt vor, dass Holz zunächst stofflich genutzt werden soll, bevor es energetisch verwertet wird. [1] Daraus folgt der Ausschluss von Rundholz aus der EEG-Förderung: Dieses Sortiment gilt als für die stoffliche Nutzung geeignet und soll nicht vorrangig zur Stromerzeugung eingesetzt werden.

Das Biomassepaket — das als „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung" am 24. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde — regelt die Anschlussförderung für Biogasanlagen getrennt. [4] Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission dazu erging am 18. September 2025. [4]

Wer ist wie betroffen?

Anlagentyp / GruppeBetroffen?Wesentliche Änderung
Biomasse-HKW mit Rundholz oder WaldstümpfenJa, direktVerlust der EEG-Förderfähigkeit für Strom
Biomasse-HKW mit Industrierestholz / PelletsNein (Brennstoff)Brennstoff bleibt förderfähig
Reine Stromanlagen mit WaldholzJa, direktKeine EEG-Förderung mehr (Ausnahmen u. a. mit CO₂-Abscheidung)
Holzenergie-Stromanlagen ab 20 MWJa, wie bisherNachhaltigkeitsnachweis war schon Pflicht
Holzenergie-Stromanlagen 7,5–20 MWJa, neuBisher keine Nachweispflicht, künftig schon
Biogasanlagen (Gülle, Maissilage)IndirektSubstrate weiter förderfähig; Anschlussförderung im Biomassepaket geregelt
Private PelletheizungenNeinVerordnung regelt nur Strom, nicht Wärme

Welche Verbände kritisieren die Novelle?

Vier Verbände — Holzenergie, Sägeindustrie, Land- und Forstbetriebe sowie AGDW — lehnen den Ausschluss von Rundholz aus der EEG-Förderung ab. [1] Der BDEW fordert eine Übergangsfrist. [1] Der FVH begrüßt zwar, dass die BioSt-NachV keine über die RED III hinausgehenden Anforderungen an feste Biomasse enthält, kritisiert aber, dass Erleichterungsmöglichkeiten nicht genutzt werden. [2]

Was sollten Betreiber von Biomasse-Heizkraftwerken jetzt prüfen?

Für Betreiber und ihr technisches Personal ergeben sich aus der Novelle konkrete Aufgaben:

  • Brennstoffbilanz prüfen: Welcher Anteil des eingesetzten Holzes fällt unter die künftig ausgeschlossenen Sortimente?
  • Leistungsschwelle klären: Liegt die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Anlage bei oder über 7,5 MW? Dann besteht ab Inkrafttreten der BioSt-NachV Nachweispflicht.
  • Zertifizierungsprozess anstoßen: Die Einbindung einer anerkannten Zertifizierungsstelle braucht Vorlaufzeit; frühzeitiges Handeln vermeidet Vergütungsunterbrechungen.
  • Anschlussförderung im Blick behalten: Wer in die Anschlussförderung wechselt, muss die neuen Brennstoffanforderungen von Beginn an erfüllen.

SES vermittelt Ingenieure und Techniker, die in der Biomasse-Branche eingesetzt werden. Einen Überblick über die Branche bietet die Seite /branchen/biomasse. Dieser Beitrag beschreibt den gesetzlichen Rahmen und ersetzt nicht die Prüfung eines einzelnen Falls.

Quellen

  1. EMA Energiewelt: Biomasseverordnung 2026: Folgen für Holz und Pellets (öffnet in neuem Fenster)
  2. Solarserver: Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen - Solarserver (öffnet in neuem Fenster), 29.10.2026
  3. Notifizierung zur Novelle der BioST-NachV und Biokraft-NachV » QAL Umweltgutachter (öffnet in neuem Fenster)
  4. Themenportal Biogas: EEG 2023 – Biomassepaket (öffnet in neuem Fenster)

Personal für Ihr Projekt?

Beschreiben Sie Bedarf, Zeitraum und Einsatzort. Sie erhalten am selben Werktag eine belastbare Antwort.

Bei dringenden Anfragen rufen wir zurück.

Antwort am selben Werktag.

Beschreiben Sie Ihren Bedarf im Anfrageformular oder rufen Sie uns an: 0201 31 95 88 99.

Was vor einer Anfrage oft gefragt wird

Wie schnell kann eine Position besetzt werden?
Auf eine Anfrage antworten wir am selben Werktag mit einer belastbaren Aussage — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass wir die Position nicht besetzen können.
Was passiert, wenn eine Fachkraft kein SCC-Zertifikat hat?
Wir schulen SCC in-house und stellen das Zertifikat direkt aus — auch am Wochenende.
In welchen Anlagentypen ist Steinhauer zu Hause?
Schwerpunkt sind thermische Verwertung und Energieerzeugung: Müllheizkraftwerke (Waste-to-Energy), Klärschlammverbrennung, GuD- und Biomasseanlagen, Rauchgasreinigung sowie Wasserstoff- und Power-to-X-Projekte.
AnrufenFachkräfte anfragen