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TV BZ ME ab 2026: Was ändert sich bei den Branchenzuschlägen in der Zeitarbeit?

Der neue TV BZ ME verändert die Zuschlagsstruktur für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie: Die fünfte Stufe wird abgesenkt, die Deckelungsgrenze angehoben. Die neuen Regeln gelten ausschließlich für Einsätze ab dem 1. April 2027.

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Autor
Redaktion
Kategorie
Karriere
Lesezeit
4 Minuten
Stand
11.10.2026

Der neue Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) verändert die Zuschlagsstruktur: Der Zuschlag auf der fünften Stufe wird reduziert, während die Deckelungsgrenze angehoben wird. [4] Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Einsätze ab dem 1. April 2027, sodass laufende Überlassungen zunächst nicht unmittelbar betroffen sind. [4]

Was sind Branchenzuschläge und warum gelten sie?

Branchenzuschlagstarifverträge regeln, dass Zeitarbeitnehmer, die in ein und demselben Kundenbetrieb bestimmter Branchen eingesetzt werden, Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Grundentgelte erhalten. [2] Die Höhe dieser Zuschläge steigt mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb an. [2]

Die Branchenzuschlagstarifverträge sind für die Zeitarbeitsbranche von enormer Bedeutung, weil sie das gesetzliche Equal Pay ersetzen können. [2] Finden sie Anwendung, bestimmt sich die Vergütung des Zeitarbeitnehmers für die gesamte Dauer des Einsatzes nach diesen Tarifverträgen — das gesetzliche Equal Pay gilt in diesen Fällen grundsätzlich nicht. [2] Allerdings muss durch die Branchenzuschläge nach spätestens 15 Monaten Überlassungsdauer mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das als gleichwertig mit dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche gilt. [2]

Welche Tarifverträge gelten seit dem 1. Januar 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Leiharbeit ein neuer Mantel- und ein neuer Entgeltrahmentarifvertrag. [3] Diese Tarifverträge wurden zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Arbeitgeberverband GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) verhandelt und ersetzen die der früheren Verbände iGZ und BAP. [3]

Der Zusammenschluss war der Auslöser: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz auf den GVP als Gesamtrechtsnachfolger verschmolzen. [2] Die bisherigen Tarifverträge galten zunächst weiter und wurden nun vereinheitlicht und modernisiert. [3]

Der TV BZ ME selbst — der Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie — trat ursprünglich am 1. November 2012 in Kraft. [2] Er wurde nun zwischen dem GVP und der IG Metall neu abgeschlossen. [1]

Was ändert sich konkret im TV BZ ME?

Die Anpassungen im neu abgeschlossenen TV BZ ME betreffen insbesondere die Zuschlagsstruktur und deren zukünftige Ausgestaltung. [4] Im Einzelnen:

  • Der Zuschlag auf der fünften Stufe wird reduziert.
  • Gleichzeitig wird die Deckelungsgrenze angehoben. [4]

Diese Anpassungen führen zu einer veränderten Gewichtung innerhalb des bestehenden Zuschlagssystems und können sich je nach Einsatzdauer unterschiedlich auswirken. [4]

Für wen und ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Einführung der Änderungen erfolgt schrittweise und ist abhängig vom jeweiligen Einsatzbeginn des Zeitarbeitnehmers. [4] Maßgeblich ist der Beginn der Überlassung. [4] Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Einsätze ab dem 1. April 2027. [4]

Für bereits laufende Überlassungen ergeben sich somit zunächst keine unmittelbaren Änderungen. [4] Wer also bereits vor dem 1. April 2027 in einem Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt ist, bleibt vorerst nach den bisherigen Zuschlagsregeln vergütet.

Welche weiteren Branchenzuschlagstarifverträge gibt es?

Neben dem TV BZ ME hat die IG Metall Branchenzuschlagstarifverträge für weitere Einsatzbereiche abgeschlossen. [3] Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl der bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge:

TarifvertragEinsatzbrancheGewerkschaftInkrafttreten
TV BZ MEMetall- und ElektroindustrieIG Metall01.11.2012
TV BZ HKHolz und Kunststoff verarbeitende IndustrieIG Metall01.04.2013
TV BZ TBTextil- und BekleidungsindustrieIG Metall01.04.2013
TV BZ ChemieChemische IndustrieIGBCE01.11.2012

[2]

Seit dem 1. November 2012 sind sukzessiv Branchenzuschlagstarifverträge in Kraft getreten — insgesamt elf. [2] Welcher Tarifvertrag auf einen Einsatz anwendbar ist, hängt von der Branche des Kundenbetriebs ab.

Was sollten Zeitarbeitnehmer jetzt beachten?

Für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie ist der Einsatzbeginn der entscheidende Stichtag: Wer ab dem 1. April 2027 neu in einem Kundenbetrieb eingesetzt wird, fällt unter die geänderte Zuschlagsstruktur mit der abgesenkten fünften Stufe und der angehobenen Deckelungsgrenze. [4] Wer bereits vorher eingesetzt ist, bleibt zunächst nach den bisherigen Regeln vergütet. [4]

Darüber hinaus laufen die Verhandlungen zum Entgelttarifvertrag in der Leiharbeit gesondert — der Entgelttarifvertrag und die Branchenzuschlagstarifverträge werden ab Sommer neu verhandelt. [3] Änderungen bei den Grundentgelten sind also von den hier beschriebenen Anpassungen der Zuschlagsstruktur zu trennen.

Steinhauer vermittelt und überlässt Ingenieure und Techniker unter anderem in Branchen, in denen Branchenzuschlagstarifverträge zur Anwendung kommen können. Einen Überblick über die Einsatzbereiche bietet die Seite /branchen. Dieser Beitrag beschreibt den tariflichen und gesetzlichen Rahmen und ersetzt nicht die Prüfung des einzelnen Falls.

Quellen

  1. Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP): GVP und IG Metall einigen sich auf Verhandlungsergebnis zum TV BZ ME (öffnet in neuem Fenster)
  2. Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP): Branchenzuschläge in der Zeitarbeit (öffnet in neuem Fenster)
  3. IG Metall Leipzig: Neue Tarifverträge in der Leiharbeit ab 2026 (öffnet in neuem Fenster)
  4. Pro Personaldienstleistung: Infobrief Zeitarbeit März 2026: Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung - Pro Personaldienstleistung (öffnet in neuem Fenster)

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