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Steinhauer Engineering Services — Startseite

Form der Zusammenarbeit

Dienstleistungsvertrag

Wir übernehmen abgegrenzte Aufgaben mit eigenen Fachkräften und unter eigener Weisung — etwa Qualitätssicherung, Dokumentation oder Bauüberwachung.

Dienstleistungsvertrag: Der Auftraggeber beauftragt Steinhauer mit abgegrenzten Aufgaben. Die Fachkraft ist bei Steinhauer angestellt und erhält ihre Weisungen ausschließlich von Steinhauer; beim Auftraggeber erbringt sie die vereinbarte Dienstleistung.AufgabenbereichSteinhauerFachkraftAuftraggeberDienstleistungsvertragArbeitsvertragund WeisungDienstleistung

So funktioniert es.

Dienstleistungsvertrag: Der Auftraggeber beauftragt Steinhauer mit abgegrenzten Aufgaben. Die Fachkraft ist bei Steinhauer angestellt und erhält ihre Weisungen ausschließlich von Steinhauer; beim Auftraggeber erbringt sie die vereinbarte Dienstleistung.
Angestellt bei
Steinhauer
Weisung im Einsatz
Steinhauer
Vertrag mit Steinhauer
Dienstleistungsvertrag
Steinhauer übernimmt
Abgegrenzte Aufgaben — Einsatz und Steuerung der Fachkräfte
  • Spezialisiertes Wissen für zeitlich begrenzte Projekte
  • Klar abgegrenzte Aufgaben, Weisung durch Steinhauer
  • Reibungslose Projektfortführung in Übergangsphasen

Für diese Anlagen besetzen wir.

Jede Anlage hat eigene Gewerke, Normen und Abläufe. Unsere Fachkräfte kennen sie aus Projekten, nicht aus Schulungen.

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Beschreiben Sie Ihren Bedarf im Anfrageformular oder rufen Sie uns an: 0201 31 95 88 99.

Was vor einer Anfrage oft gefragt wird

Welche Vertragsformen bietet Steinhauer an?
Wir arbeiten in drei Vertragsformen: Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), Dienstleistungsvertrag (DV) und Direktvermittlung (PV).
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Für den Fachkräfteservice gilt eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
Besitzt Steinhauer eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Ja. Die Steinhauer GmbH besitzt eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Agentur für Arbeit Düsseldorf vom 20. Februar 2026.
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