Form der Zusammenarbeit
Dienstleistungsvertrag
Wir übernehmen abgegrenzte Aufgaben mit eigenen Fachkräften und unter eigener Weisung — etwa Qualitätssicherung, Dokumentation oder Bauüberwachung.
So funktioniert es.
- Angestellt bei
- Steinhauer
- Weisung im Einsatz
- Steinhauer
- Vertrag mit Steinhauer
- Dienstleistungsvertrag
- Steinhauer übernimmt
- Abgegrenzte Aufgaben — Einsatz und Steuerung der Fachkräfte
- Spezialisiertes Wissen für zeitlich begrenzte Projekte
- Klar abgegrenzte Aufgaben, Weisung durch Steinhauer
- Reibungslose Projektfortführung in Übergangsphasen
Für diese Anlagen besetzen wir.
Jede Anlage hat eigene Gewerke, Normen und Abläufe. Unsere Fachkräfte kennen sie aus Projekten, nicht aus Schulungen.
Müllverbrennung & Waste-to-Energy
MHKW-Neubau, Revision und Betrieb — unser größtes Einsatzfeld.
Klärschlammverbrennung
Monoverbrennung und Phosphorrückgewinnung.
Kraftwerke & GuD-Anlagen
Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb.
Biomasse & Holzverbrennung
Projektleitung und QA/QC für Biomasseanlagen.
Rauchgasreinigung & DeNOx
Abgasreinigung, SCR/SNCR, Emissionsminderung.
Wasserstoff & Power-to-X
Elektrolyse, Power-to-Chemical, Sektorenkopplung.
Zusammenarbeit über Dienstleistungsvertrag?
Beschreiben Sie Bedarf, Zeitraum und Einsatzort. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine belastbare Antwort.
Beschreiben Sie Ihren Bedarf im Anfrageformular oder rufen Sie uns an: 0201 31 95 88 99.
Was vor einer Anfrage oft gefragt wird
- Welche Vertragsformen bietet Steinhauer an?
- Wir arbeiten in drei Vertragsformen: Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), Dienstleistungsvertrag (DV) und Direktvermittlung (PV).
- Gibt es eine Mindestlaufzeit?
- Für den Fachkräfteservice gilt eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
- Besitzt Steinhauer eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
- Ja. Die Steinhauer GmbH besitzt eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Agentur für Arbeit Düsseldorf vom 20. Februar 2026.
